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KFZVERMITTLUNG24

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Begriffserklärung rund um die Neuwagenbestellung


Tageszulassung:

Bei einer Tageszulassung wird der Neuwagen ein oder zwei Tage auf den Händler zugelassen.

Die An- und Abmeldung erfolgt rein formell, das Fahrzeug wird während dieser Zeit nicht im Straßenverkehr benutzt.

Eine Tageszulassung wird dazu benutzt, um vom Hersteller eine Zulassungsprämie zu erhalten, um bessere Konditionen an den Kunden weitergeben zu können.Bei einer Tageszulassung steht der Händler als erster Halter im KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II).

Haltedauerverpflichtung:

Bei einer Kundenhaltedauerverpflichtung wird das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum, i.d.R. 90 oder 185 Tage auf das Autohaus zugelassen.

Sie als Kunde erhalten das Fahrzeug jedoch sofort und sind uneingeschränkter Eigentümer (nach vollständiger Bezahlung beim Händler) und können es bereits während der Haltedauer uneingeschränkt nutzen.

Ebenfalls sind Sie im Besitz des KFZ-Briefes und die KFZ-Versicherung wird auf Sie abgeschlossen.

Es handelt sich hierbei um eine Form der Zulassung, die es dem Händler erlaubt, höchstmögliche Rabatte zu gewähren.

Sie reichen vor der Abholung Ihre Versicherungsdoppelkarte beim liefernden Händler ein. Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt durch den Händler, Sie verpflichten sich, während der Haltedauer das Fahrzeug nicht umzumelden.

Nach Ablauf der Haltefrist kann das Fahrzeug durch Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt Ihres Wohnsitzes auf Ihren Namen umgemeldet werden.

Kurzzeitzulassung:

Bei einer Kurzzeitzulassung wird das Fahrzeug auf einen Großhändler für einen bestimmten Zeitraum, meistens 31 Tage zugelassen. Der weitere Ablauf ist gleich dem der Haltedauerverpflichtung.

Die Zulassungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.